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Feste Steuersätze im Einkommensteuergesetz

KapfererJänner 2025

I. Einkünfte aus Kapitalvermögen

 

Geldeinlagen und nicht verbriefte sonstige Geldforderungen bei Kreditinstituten (mit Ausnahmen)

25%

in allen anderen Fällen

27,5%

II. Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken

 

gem. §§ 30 ff EStG (Immobilienertragsteuer)

30%

III. Abzugsteuer bei beschränkt Einkommensteuerpflichtigen (§§ 99 u 100 EStG), wenn der Empfänger die Steuer trägt

  

– von den Einnahmen (ohne Abzug von Ausgaben)

   

generell

20%

   

bei § 99 Abs 1 Z 6 u 7 EStG

27,5%

  

– von den Einkünften (Einnahmen abzügl Ausgaben)

   

bei natürlichen Personen

    

bis € 20.000 / Kj

20%

    

über € 20.000 / Kj

25%

   

bei Körperschaften

    

Zufluss im Kalenderjahr 2023

24%

    

Zufluss im Kalenderjahr 2024

23%

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