vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nr 31 – Kinderbetreuungsgeldvarianten im Vergleich – für Geburten ab 1. 3. 2017

Sabara6. AuflNovember 2023

 

Grundvariante (bis 365 bzw 456 Tage)

Individuelle Variante (bis 851 bzw 1.063 Tage)

Einkommensabhängiges KBG (bis 365 bzw 456 Tage)

Höhe KBG pro Tag

€ 35,85 (2023)

€ 39,33 (2024)

Zwischen € 15,38 (2023) bzw € 16,87 (2024) und € 35,85 (2023) bzw € 39,33 (2024) (die verlängerte Anspruchsdauer reduziert den Betrag im gleichen Verhältnis)

80 % vom letzten Nettoeinkommen, max € 69,83,– täglich (2023) bzw € 76,60 (2024)

Höhe KBG pro Monat

Ca € 1.200,– (2024)

Zwischen ca € 500,– und € 1.200,– (2024)

80 % vom letzten Nettoeinkommen, max ca € 2.100,–

Max Bezugsdauer ein Elternteil

365 Tage ab der Geburt

851 Tage ab der Geburt

365 Tage ab der Geburt

Seite 154

Max Bezugsdauer beide Elternteile

456 Tage ab der Geburt

1.063 Tage ab der Geburt

426 Tage ab der Geburt

Mindestbezugsdauer pro Elternteil

61 Tage pro Bezugsblock

61 Tage pro Bezugsblock

61 Tage pro Bezugsblock

Wechsel – wie oft möglich

2-mal, beim 1. Wechsel bis zu 31 Tage gleichzeitiger Bezug möglich, jeweils 91 Tage sind für jeden Elternteil unübertragbar reserviert

2-mal, beim 1. Wechsel bis zu 31 Tage gleichzeitiger Bezug möglich, zwischen 91 und maximal 212 Tage sind für jeden Elternteil unübertragbar reserviert

2-mal, beim 1. Wechsel bis zu 31 Tage gleichzeitiger Bezug möglich, jeweils 61 Tage sind für jeden Elternteil unübertragbar reserviert

Erwerbstätigkeit vor Geburt nötig?

Nein

Nein

ja, sv-pflichtige (dh kranken- und pensionsversicherungspflichtige) Erwerbstätigkeit in den letzten 182 Kalendertagen vor der Geburt

Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr

60 % der Einkünfte im Jahr vor der Geburt ohne KBG-Bezug, jedenfalls aber € 18.000,–

60 % der Einkünfte im Jahr vor der Geburt ohne KBG-Bezug, jedenfalls aber € 18.000,–

€ 7.800,– (2023) bzw € 8.100,– (2024), außerdem sind keine Leistungen aus der AlV zulässig

Zuschlag bei Mehrlingsgeburt

ca € 590,–

Zwischen ca € 250,– und € 590,– (die verlängerte Anspruchsdauer reduziert den Betrag im gleichen Verhältnis)

kein Zuschlag

Beihilfe zum pauschalen KBG pro Monat (für max 12 Monate)

ca € 180,–

ca € 180,–

kein Anspruch

Härtefall: Bezugsverlängerung für einen Elternteil

bis zu 91 Tage

bis zu 91 Tage

bis zu 61 Tage (für Geburten ab 1. 11. 2023)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte