vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Karenz der Mutter

Sabara6. AuflNovember 2023

Mitteilungspflicht

Wird die Mutter während einer Karenz nach MSchG abermals schwanger, so hat sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen des Arbeitgebers eine Schwangerschaftsbestätigung vorzulegen. Auch während der Karenz gehört die Mutter der Belegschaft an und ergibt sich diese Verpflichtung aus der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte