Einer Mutter oder einem Vater ist auf Verlangen Karenz für ein Kind zu gewähren, wenn ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind besteht. Die Karenz beginnt im Anschluss an die Schutzfrist (allenfalls im Anschluss eines auf die Schutzfrist folgenden Urlaubs oder Krankenstandes) oder im Anschluss an den Karenzteil des Partners. Zur Karenzdauer siehe unter Punkt a) Beginn und Dauer.

