vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1. Geschützte Arbeitnehmerinnen

Sabara6. AuflNovember 2023

Echter Dienstvertrag

Um zur Gänze in den Anwendungs- und Schutzbereich des MSchG zu fallen, muss ein echtes Arbeitsverhältnis vorliegen. Auf das Beschäftigungsausmaß (Voll- oder Teilzeit) und das Verdienstausmaß (zB geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) kommt es nicht an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte