1. Kapitalerhöhung
1.1. Ordentliche Kapitalerhöhung
ordentliche Kapitalerhöhung
Sachkapitalerhöhung
Die ordentliche Kapitalerhöhung stellt als Kapitalzufuhr von außen steuerlich eine Außenfinanzierung und damit eine Einlage dar.443 Die ordentliche Kapitalerhöhung stellt ertragsteuerlich gem § 8 Abs 1 KStG iVm § 6 Z 14 lit b EStG einen Tausch dar (s dazu oben C. I. 1.2.).444 Der Einlegende tauscht dabei liquide Mittel, Geldoder geldwerte Vorteile oder im Falle eine Sachkapitalerhöhung (s dazu oben A. IV. 4.1.) Wirtschaftsgüter oder sonstiges Vermögen gegen Anteile an der Kapitalgesellschaft.445
