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I. Einlagen im Steuerrecht

Stanek1. AuflOktober 2023

1. Einlagen

1.1. Der steuerrechtliche Einlagebegriff des § 8 Abs 1 KStG

C1
§ 8 Abs 1 KStG normiert, dass „Einlagen und Beiträge jeder Art […] bei der Ermittlung des Einkommens […] insoweit außer Ansatz [bleiben], als sie von Personen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, Mitglieder oder in ähnlicher Eigenschaft geleistet werden“.

Steuerneutralität von Einlagen

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