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B. Teilwert

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt (§ 12 – Details siehe ESt, Steuerrecht I). Der Teilwert dient zur Bewertung von Betriebsvermögen.



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