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F. Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger

Pummerer13. AuflSeptember 2023

1. Sonstige Leistungen

Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen), bei der Vermietung von Grundstücken und bei Werklieferungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn

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