Hinweis:
Neben der Ermittlung nach Aufzeichnungen gibt es die Möglichkeit, die Vorsteuer bzw Teile davon nach Durchschnittssätzen zu ermitteln. Es gibt einen allgemeinen Durchschnittssteuersatz und berufs- bzw branchenspezifische Durchschnittssteuersätze. Die Inanspruchnahme der umsatzsteuerlichen Pauschalierung ist unabhängig von der Inanspruchnahme der ertragsteuerlichen Pauschalierung.

