§ 19 Abs. 1b lit. a UStG
Bei der Lieferung
sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer§ 19 Abs. 1b lit. a UStG
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sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer