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Karel/Handler3. AuflJuni 2021

Abbaurecht

Das vertragliche Recht, Bodenschätze wie Schotter, Sand, Gips, Kalk etc. aus einem fremden Grundstück abzubauen. Das abbaufähige Vorkommen an Bodenschätzen wird zweckmäßigerweise durch ein Gutachten ermittelt. Die Abschreibung der Anschaffungskosten erfolgt nach der jährlichen Substanzverringerung, richtet sich somit nach der abgebauten Menge des Wirtschaftsjahres.

Bilanzierung als grundstücksgleiches Recht.

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