Nach Ermittlung der Tarifsteuer sind die zustehenden Absetzbeträge von der Einkommensteuerschuld abzuziehen:
Die Berücksichtigung der Familienverhältnisse erfolgen durch den Familienbonus Plus sowie den Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinderabsetzbetrag und Unterhaltsabsetzbetrag.

