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D. Außergewöhnliche Belastungen

Pummerer15. AuflAugust 2023

Grundsätzlich können Kosten der privaten Lebensführung nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Bei bestimmten Aufwendungen ist jedoch ein Abzug als außergewöhnliche Belastung möglich. Dafür sind aber strenge Voraussetzungen zu erfüllen (§ 34):

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