Grundsätzlich können Kosten der privaten Lebensführung nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Bei bestimmten Aufwendungen ist jedoch ein Abzug als außergewöhnliche Belastung möglich. Dafür sind aber strenge Voraussetzungen zu erfüllen (§ 34):
Grundsätzlich können Kosten der privaten Lebensführung nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Bei bestimmten Aufwendungen ist jedoch ein Abzug als außergewöhnliche Belastung möglich. Dafür sind aber strenge Voraussetzungen zu erfüllen (§ 34):
