VII.7. Schadenersatz nach österreichischem Recht
VII.7.1. Grundsätzliche Unterschiede zum UN-Kaufrecht
Wie nach dem Übereinkommen besteht die primäre Funktion des Haftpflichtrechts in der Ermöglichung eines Schadensausgleichs.1341 Das österreichische Schadenersatzrecht unterscheidet sich jedoch grundlegend vom Schadenersatzrecht nach UN-Kaufrecht.
