Aufgrund der nach dem Übereinkommen zum Tragen kommenden Garantiehaftung löst jede Vertragsverletzung zumindest Schadenersatzansprüche der verletzten <i>Fischer</i>, Praxishandbuch UN-Kaufrecht (2021), Seite 250 Seite 250
Partei aus, ohne Rücksicht darauf, ob die vertragsbrüchige Partei ein Verschulden trifft.