III.7. Der Vertragsabschluss nach österreichischem Recht
III.7.1. Angebot und Annahme
Wie nach dem Übereinkommen kommt nach österreichischem Zivilrecht ein Vertrag durch die Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen zustande. Diese treten idR in Form eines verbindlichen Angebots und einer auf dieses gerichteten rechtswirksamen Annahme auf. Die im ABGB getroffenen Regeln zum Vertragsabschluss ähneln jenen des Übereinkommens weitgehend.
