Prozessverschleppung
Das oberste Ziel des Zivilprozesses ist die Erwirkung einer richtigen Entscheidung.1 Dem Gesetzgeber der ZPO war aber auch daran gelegen, dass dieses oberste Ziel möglichst rasch erreicht werde.2Der vom Gesetz beabsichtigte Zeitgewinn bedeutet nicht notwendig für jede Prozesspartei einen Gewinn. Für manche Partei stellt das rasche Ende des Prozesses vielmehr einen Zeitverlust dar: Je eher der Prozess zu Ende ist, desto mehr Zeit verliert sie: Zeit, in der sie bspw ihre Schulden nicht bezahlen muss; in der sie die beanspruchte Werkleistung nicht erbringen muss; in der sie ein fremdes Grundstück weiter nutzen kann; in der sie ihre „geordnete“ Insolvenz oder Liquidation unter „Schonung der (eigenen) Beteiligten“ vorbereiten kann; in der sie ihr Vermögen beiseite schaffen und dadurch dem exekutiven Zugriff ihrer Gläubiger entziehen kann; oder in der sie den verhassten Gegner einfach länger ärgern oder sonst schädigen kann.

