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9.1. Einleitung

Kolland1. AuflFebruar 2024

Prozessverschleppung

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Das oberste Ziel des Zivilprozesses ist die Erwirkung einer richtigen Entscheidung.11Vgl 1 Ob 204/20m. Dem Gesetzgeber der ZPO war aber auch daran gelegen, dass dieses oberste Ziel möglichst rasch erreicht werde.22Vgl Materialien I 187 ff.

Der vom Gesetz beabsichtigte Zeitgewinn bedeutet nicht notwendig für jede Prozesspartei einen Gewinn. Für manche Partei stellt das rasche Ende des Prozesses vielmehr einen Zeitverlust dar: Je eher der Prozess zu Ende ist, desto mehr Zeit verliert sie: Zeit, in der sie bspw ihre Schulden nicht bezahlen muss; in der sie die beanspruchte Werkleistung nicht erbringen muss; in der sie ein fremdes Grundstück weiter nutzen kann; in der sie ihre „geordnete“ Insolvenz oder Liquidation unter „Schonung der (eigenen) Beteiligten“ vorbereiten kann; in der sie ihr Vermögen beiseite schaffen und dadurch dem exekutiven Zugriff ihrer Gläubiger entziehen kann; oder in der sie den verhassten Gegner einfach länger ärgern oder sonst schädigen kann.

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