Vernehmungstechnik
Das Rundherum der Vernehmung (das „Setting“) betrifft die Umstände, die mit der eigentlichen Vernehmung nicht unmittelbar zu tun haben, für diese aber wichtig sein können.3Tipps:
Die Sitzordnung wird in Zivilverfahren so gehandhabt, dass der Kläger rechts und der Beklagte links vom Richter Platz nimmt. Der Zeuge nimmt gegenüber dem Richter Platz.
