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6.3. Das Rundherum der Vernehmung

Kolland1. AuflFebruar 2024

Vernehmungstechnik

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Das Rundherum der Vernehmung (das „Setting“) betrifft die Umstände, die mit der eigentlichen Vernehmung nicht unmittelbar zu tun haben, für diese aber wichtig sein können.33Dieses Rundherum geht bei der Videovernehmung ebenso weitgehend verloren wie der noch viel wichtigere Gesamtblick auf die Vernehmungssituation im weiteren Sinn (Verhalten der Beteiligten vor, während und nach der Vernehmung; der Zeuge im Angesicht des Richters und nicht einer Kamera; Kommunikation durch Mimik und Gestik usw); vgl auch die zu Recht kritische Sicht von Spitzer/Wilfinger, ZVN 2023: Videoverhandlung im Zivilprozess, ÖJZ 10/2023, 606.

Tipps:

Die Sitzordnung wird in Zivilverfahren so gehandhabt, dass der Kläger rechts und der Beklagte links vom Richter Platz nimmt. Der Zeuge nimmt gegenüber dem Richter Platz.

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