Zeugenbeweis
Häufig sagen in Zivilprozessen Sachbearbeiter als Zeugen aus. Handelt es sich dabei um den eigenen Sachbearbeiter, wird die Aussage für den Beweisführer in der Regel unproblematisch sein.Ist oder war der Zeuge hingegen Sachbearbeiter eines fremden Gebildes, ist Vorsicht geboten, weil solche Zeugen mitunter darauf bedacht sind, in erster Linie die Richtigkeit ihrer Arbeit zu verteidigen. Das ist besonders dann der Fall, wenn Schäden eingetreten sind, die mit der Arbeit des Sachbearbeiters im Zusammenhang stehen könnten.

