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1.3. Objektive Analyse der Ausgangslage

Kolland1. AuflFebruar 2024

Prozessvorbereitung

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Jeder Prozessführung muss eine sorgfältige, nüchterne, objektive Analyse der Ausgangslage vorangehen, damit eine (einigermaßen) realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen werden kann.

Gegenstand der Analyse sind zum einen die Beweislage und damit die Sachverhaltsebene; und zum anderen die rechtliche Ebene. Gefordert ist auf beiden Ebenen nicht nur eine dialektische Auseinandersetzung mit den eigenen Standpunkten, sondern auch eine Auseinandersetzung mit den - in der Regel schon bekannten oder zumindest vorhersehbaren - Standpunkten des Gegners, um diese im Rahmen der späteren Konfrontation rasch und sicher entkräften zu können.22Bei der vorprozessualen Konfrontation ist darauf zu achten, welche Argumente man bereits ausspielen und welche man vielleicht noch zurückbehalten sollte. Besonders wichtig ist ferner, die Augen nicht vor den eigenen Schwächen zu verschließen, weil diese nur dann behoben oder gemindert werden können, wenn man sie sieht, was aber voraussetzt, dass man sie auch sehen will. Im günstigsten Fall lassen sich erkannte Schwächen in Stärken verwandeln.

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