Wer sich für Umweltfragen, speziell solche des Umweltschutzes, interessiert, wird bald feststellen, dass hinreichende Kenntnisse der rechtlich geregelten Emissionsrechte, Immissionsgrenzwerte, Schutznormen oder Genehmigungsverfahren unabdingbar sind. Nach wie vor sieht sich der interessierte Leser auch heute unverändert einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl verschiedenster umweltrelevanter Normen gegenüber, die wiederum diversen Behörden in unterschiedlichen Verfahren zur Vollziehung zugewiesen sind. Unverändert – und das wohl auch auf absehbare Zeit – ist der österreichischen Rechtsordnung ein einheitliches Umwelt( schutz)gesetz oder eine zentrale Umwelt(schutz)behörde fremd. Eine umfassende aktuelle Darstellung des österreichischen Umwelt(schutz)rechts fehlt zur Gänze.
