Die zunehmende Zahl an Pfleglingen und die Tendenz zur Versorgung innerhalb der eigenen vier Wände machen es nötig, die Angebote der häuslichen Versorgung auszubauen. In der Praxis werden neben den Pflege- und Sozialbetreuungsberufen auch Haus- und Personenbetreuungsberufe zur Versorgung herangezogen. Dass diese auch in geringem Maße medizinisch-pflegerische Tätigkeiten ausüben dürfen, ist auf eine Gesetzesinitiative zurückzuführen, die auf den erhöhten Bedarf an Unterstützung bei der täglichen Lebensführung Rücksicht nahm. Zudem lag es im Interesse der Betroffenen, vorrangig Personen zur Unterstützung zu beschäftigen, die vorrangig bei der Haushaltsführung helfen und weniger Pflegemaßnahmen setzen. Nicht zuletzt spielte auch der finanzielle Aspekt bei der Regelung eine wichtige Rolle.
