1 Einleitung
Finanzielle Vermögenswerte können in vielen unterschiedlichen Ausprägungsformen auftreten und finden sich in der einen oder anderen Variante in jedem Jahresabschluss nach den IFRS. Die bilanzielle Abbildung finanzieller Vermögenswerte ist nach den Vorschriften des IFRS 9 vorzunehmen, der verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2018 beginnen, anzuwenden ist. IFRS 9 wurde mit dem Ziel der Vereinfachung der zuvor geltenden Vorgaben des IAS 39 eingeführt, welcher wiederum hinsichtlich seiner Ver Seite 163ständlichkeit, Anwendbarkeit und Auslegung als einer der komplexesten Standards galt.
