Gemäß § 11 WaffGG wird eine geschlossene Einheit definiert als eine Formation, die unter einem einheitlichen Kommando in militärischer Ordnung agiert und eine gemeinsame Zielsetzung verfolgt.
Gemäß § 11 WaffGG wird eine geschlossene Einheit definiert als eine Formation, die unter einem einheitlichen Kommando in militärischer Ordnung agiert und eine gemeinsame Zielsetzung verfolgt.
