vorheriges Dokument

Z. Waffengebrauch geschlossener Einheiten gem §§ 11 ff WaffGG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Gemäß § 11 WaffGG wird eine geschlossene Einheit definiert als eine Formation, die unter einem einheitlichen Kommando in militärischer Ordnung agiert und eine gemeinsame Zielsetzung verfolgt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte