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IX. Ermittlungsdienst gem §§ 51–63 SPG

Gassner/Ibesich/Metzl1. AuflJuni 2023

Der Ermittlungsdienst kann im Wesentlichen als polizeiliche Datenerhebung und -verarbeitung beschrieben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten.

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