Der Ermittlungsdienst kann im Wesentlichen als polizeiliche Datenerhebung und -verarbeitung beschrieben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten.
Der Ermittlungsdienst kann im Wesentlichen als polizeiliche Datenerhebung und -verarbeitung beschrieben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten.
