Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der ESt. Sie wird bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn einbehalten und vom Arbeitgeber abgeführt. Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber haftet für die richtige Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer. Die Berechnung erfolgt für den Kalendermonat unter Berücksichtigung des gesamten lohnsteuerpflichtigen Einkommens für das Kalenderjahr. Im Rahmen einer besonderen Veranlagung für Dienstnehmer, die Arbeitnehmerveranlagung, können Besonderheiten wie Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder verschiedene Absetzbeträge geltend gemacht werden. Durch Ausstellung eines Freibetragsbescheides können diese Besonderheiten bereits bei Lohnsteuerberechnung vom Arbeitgeber berücksichtigt werden.

