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G. Mündliche Urteilsverkündung (Albiez/Hartl)

Albiez/Hartl1. AuflApril 2023

Wenngleich dies in der Praxis den Ausnahmefall darstellt, kommt es immer wieder vor, dass Urteile auch im Zivilverfahren mündlich verkündet werden (vgl § 414 ZPO).

Um gegen ein in Anwesenheit beider Parteien (bzw deren Vertretern) mündlich verkündetes Urteil berufen zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Berufungsanmeldung.130130Handelt es sich um ein in Anwesenheit beider Parteien verkündetes Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil, beginnt die vierwöchige Berufungsfrist ausnahmsweise sofort mit Verkündung zu laufen (RS0041757).

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