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6. Fakultative Feststellung der Bemessungsgrundlage

Füreder/Kinast/Kühbacher/Pilgermair/Pülzl/Stornig-Wisek2. AuflApril 2023

Mit dem 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22, hat der Gesetzgeber in § 108c Abs 9 EStG die Möglichkeit der bescheidmäßigen Feststellung über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie für eine eigenbetriebliche F&E iSd § 108c Abs 2 Z 1 EStG geschaffen.

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