Christoph Brogyányi/Clemens Burian-Kerbl
D.8.1. Einleitung
Auch wenn in einem Unternehmen Präventionsmaßnahmen gegen Cyberattacken ergriffen wurden, kann es trotzdem zu einem erfolgreichen Angriff kommen. Sollte ein börsenotiertes Unternehmen Opfer werden, so ist – neben der Einhaltung allg rechtlicher Vorgaben – auch besonders auf die Einhaltung der spezifischen börserechtlichen Pflichten zu achten.

