Auch der Käufer gibt beim Unternehmenskauf neben der Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises und der Einhaltung der ausbedungenen Übernahmemodalitäten des Unternehmens bzw seiner Vermögenswerte bestimmte – üblicherweise eingeschränkte– Zusicherungen ab, zB hinsichtlich des Vorliegens der erforderlichen Beschlüsse und Zustimmungen für die Transaktion, hinsichtlich des Vorliegens von für den Erwerb ausreichenden finanziellen Mitteln etc.

