Löhne, Gehälter und Pensionen gehören zum Einkommen jenes Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich die Verfügungsmacht erhält.
Löhne, Gehälter und Pensionen gehören zum Einkommen jenes Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich die Verfügungsmacht erhält.
