Auch wenn im Studium praxisbezogene Lehrveranstaltungen mit Besuch von Gerichtsverhandlungen angeboten werden, erlernen Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften das Zivilprozessrecht oft nur abstrakt im Trockendock. Sie „erleben“ das Gebiet und seine Bedeutung in vollem Umfang erst, wenn sie mit ihrer Gerichtspraxis beginnen. Das hat uns bewogen, einen Fall in seiner Gesamtheit darzustellen, wie er sich in ähnlicher Weise wirklich abgespielt hat und auch bis zum Obersten Gerichtshof gelangt ist (10 Ob 66/09t):

