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G. Gang des Verfahrens erster Instanz

Nademleinsky1. AuflDezember 2022

1. Mündliche Verhandlung

Mündliche Verhandlung

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Gem § 94 Abs 1 AußStrG ist in Eheangelegenheiten (also auch im Verfahren zur Aufteilung nach §§ 81 ff EheG) mündlich zu verhandeln, was nach der Grundregel von § 18 AußStrG sonst nicht zwingend der Fall wäre.

Seite 28

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