Am 1. 7. 2018 wurde das seit 1. 7. 1984 geltende Sachwalterrecht durch das Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Wir freuen uns, dass unser Praxiskommentar zu diesem wichtigen Gesetzeswerk („2. Erwachsenenschutz-Gesetz“) großes Interesse gefunden hat. In der Neuauflage haben wir die neue Rechtsprechung – im Besonderen die Judikatur des Obersten Gerichtshofes – und das bisherige Schrifttum zum Erwachsenenschutzrecht im Wesentlichen bis zum 31. 12. 2022 eingearbeitet. Zudem konnten wir auch die bisher aus der Praxis gewonnenen Erfahrungen einfließen lassen.

