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Kapitel 8. Fristlose Entlassung aus wichtigem Grund (Schrank)

Schrank1. AuflJänner 2023

A. Grundsätzliche Beendigungswirkung

Entlassung

1
Aus den verpflichtenden Kündigungszeiten und -beschränkungen sowie aus der Verbindlichkeit von Befristungen ziehen die arbeitsrechtlichen Gesetze zunächst den logischen Schluss, dass jede einseitige fristlose Lösung, ausgenommen die Auflösung während einer gültigen Pro

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bezeit, also auch die Entlassung, nur aus wichtigen Gründen (siehe dazu unten Pkt E Rz 25 ff) erfolgen darf.

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