A. Grundsätzliche Beendigungswirkung
Entlassung
Aus den verpflichtenden Kündigungszeiten und -beschränkungen sowie aus der Verbindlichkeit von Befristungen ziehen die arbeitsrechtlichen Gesetze zunächst den logischen Schluss, dass jede einseitige fristlose Lösung, ausgenommen die Auflösung während einer gültigen ProSeite 137

