A. Zeitphase zwischen Vertragsabschluss und Beginn
Dienstverhältnis
Rücktritt vom Arbeitsvertrag
Im Regelfall beginnt das Arbeitsverhältnis mit seinen wechselseitigen Hauptpflichten (Arbeits- und Entgeltpflichten) zeitlich nicht schon mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages (also der verbindlichen Einigung auf das darin vereinbarte Arbeitsverhältnis), sondern mit dem vereinbarten Antrittstag, ab dem es wechselseitig umzusetzen bzw zu erfüllen ist. Dieser Antrittstag kann schlichter Vertragsbestandteil oder auch zur ausdrücklichen Bedingung erhoben sein.
