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Kapitel 2. Rücktritt vom Vertrag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses (Schrank)

Schrank1. AuflJänner 2023

A.  Zeitphase zwischen Vertragsabschluss und Beginn

Dienstverhältnis

Rücktritt vom Arbeitsvertrag

1
Im Regelfall beginnt das Arbeitsverhältnis mit seinen wechselseitigen Hauptpflichten (Arbeits- und Entgeltpflichten) zeitlich nicht schon mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages (also der verbindlichen Einigung auf das darin vereinbarte Arbeitsverhältnis), sondern mit dem vereinbarten Antrittstag, ab dem es wechselseitig umzusetzen bzw zu erfüllen ist. Dieser Antrittstag kann schlichter Vertragsbestandteil oder auch zur ausdrücklichen Bedingung erhoben sein.

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