Raoul Hoffer/Stefanie Syrch1
10.1. Einleitung
Der Begriff der Nachhaltigkeit hat schon vor Längerem Einzug ins Kartellrecht gehalten. Bereits vor einigen Jahren gab es erste Versuche, kartellrechtlich relevante Vereinbarungen mit Verweis auf die Erfüllung von Umweltschutzzielen zu rechtfertigen. Jedoch hat dies in den unterschiedlichen Ländern mit sehr unterschiedlicher Intensität und zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattgefunden.

