Die vorliegende Arbeit stellt die grundsätzlich unveränderte Fassung meiner im November 2020 an der Johannes Kepler Universität Linz eingereichten Habilitationsschrift dar. Nach Abschluss des Habilitationsverfahrens habe ich mehrere seit dem Stand der eingereichten Arbeit neu ergangene Entscheidungen, neu erschienene Aufsätze sowie Entscheidungsanmerkungen eingearbeitet. Sowohl Literatur zum ABGB als auch zum Verfahrensrecht wurde im Hinblick auf allfällige Neuauflagen aktualisiert, sodass sich die Nachweise nunmehr grundsätzlich auf dem Stand Anfang August 2021 befinden.1 Die Bedeutung des Themenkreises2 wird wohl auch dadurch offenkundig, dass neben meiner Habilitationsschrift zeitgleich zwei weitere Schriften verfasst wurden: Die jüngst erschienene Monographie von Anzenberger zum gerichtlichen Vergleich konnte im Zuge der Aktualisierung der Zitate noch eingearbeitet werden. Die kürzlich erschienene Monographie von Kogler konnte zwar nicht mehr im Fließtext, aber noch in Form von einzelnen ergänzenden Hinweisen bzw eingehenden Anmerkungen in den Fußnoten berücksichtigt werden.

