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Abschnitt 3: DIE KOMMUNIKATION ZWISCHEN DEN ABGABENBEHÖRDEN, PARTEIEN UND SONSTIGEN PERSONEN (König/Wagner)

König/Wagner1. AuflMai 2019

Seite 79

3.0 Allgemeines

Die Kommunikation zwischen Bürger und Behörde erfolgt hauptsächlich in Form von Anbringen. Dieser Begriff fasst in der Bundesabgabenordnung alle Schriftstücke zusammen, durch die der Abgabepflichtige seine Rechte geltend machen oder seine steuerlichen Pflichten erfüllen will.

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