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3.0 Allgemeines
Die Kommunikation zwischen Bürger und Behörde erfolgt hauptsächlich in Form von Anbringen. Dieser Begriff fasst in der Bundesabgabenordnung alle Schriftstücke zusammen, durch die der Abgabepflichtige seine Rechte geltend machen oder seine steuerlichen Pflichten erfüllen will.
