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Die gemeinnützige GmbH im Steuerrecht (Heinrich)

Heinrich1. AuflJuli 2022

Johannes Heinrich

I. Einleitung

Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd §§ 34 ff BAO verfolgen, kommen nach den materiellen Abgabengesetzen verschiedenste Begünstigungen zu. Zu den begünstigungsfähigen Körperschaften zählen auch die Kapitalgesellschaften, somit die Aktiengesellschaft und insb die GmbH.11Zu den begünstigten Körperschaften siehe Ritz/Koran, BAO5 § 34 Tz 1.

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