Zugleich ein kurzer Streifzug durch zentrale Rechtsinstitute des Bürgerlichen Rechts
Peter Bydlinski
I. Persönliche Vorbemerkungen
Peter Mader kenne und schätze ich fachlich wie persönlich seit Jahrzehnten. Wir haben gleich mehrere gemeinsame Forschungsfelder, zu denen unter anderen das Verjährungsrecht gehört.1 Nicht zuletzt deshalb hoffe ich, dass mein Beitrag auf das Interesse des Jubilars stößt. (Dass der Beitrag auch eine rechtshistorische Dimension aufweist, da die Gesetzesnorm, von der die Überlegungen ausgehen, in dieser Fassung nicht mehr in Geltung steht, war für die Wahl des Themas nicht ausschlaggebend; sie ist aber angesichts des zweiten, römischrechtlichen Schwerpunkts von Peter Mader ein durchaus passender Nebenaspekt.)

