Peter Mader würde nicht erwarten, dass ihm eine Festschrift als Anerkennung für sein Schaffen gewidmet wird. Dafür zeichnet er sich durch zu große Bescheidenheit aus; in den Vordergrund drängt er sich ganz grundsätzlich nicht. Trotzdem und gerade auch deswegen sollen seine großen Verdienste, die er sich viele Jahre hindurch um Forschung und Lehre erworben hat, eine Würdigung in dieser traditionsreichen Form finden. Sämtlichen mitwirkenden Autorinnen und Autoren, deren Beiträge aus den vom Jubilar besonders geschätzten Rechtsbereichen die Breite und Tiefe des wissenschaftlichen Werkes von Peter Mader widerspiegeln, sei herzlich gedankt, dass sich dieses Vorhaben verwirklichen hat lassen.

