Bewegte/Ruhende Lieferung | - Zwischen welchen Unternehmern findet die „bewegte Lieferung“ statt?
- Welche Lieferungen sind als „ruhende Lieferungen“ zu beurteilen?
|
Lieferort | - Wo liegt der Lieferort der einzelnen Lieferungen?
- Wo beginnt und endet die Beförderung/Versendung?
|
Abgrenzung Reihengeschäft – Dreiecksgeschäft | - Liegen alle Voraussetzungen für ein Dreiecksgeschäft gem. Art. 25 UStG 1994 vor?
- Welche Rolle spiele ich bei diesem Dreiecksgeschäft (Lieferer, Erwerber, Abnehmer)?
|
Umsatzsteuer | - Lieferer: Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach Art. 7 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 UStG 1994
- Erwerber: Steuerbar und steuerpflichtig im Bestimmungsland. Die Umsatzsteuer wird nach Art. 25 Abs. 5 UStG 1994 vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn die Rechnung die erforderlichen Angaben enthält.
|
Rechnung | - Lieferer: Eigene UID-Nummer und UID-Nummer des Erwerbers sowie Hinweis auf Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung
- Erwerber: Ausdrücklicher Hinweis auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes und die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers sowie eigene UID-Nummer und UID-Nummer des Empfängers der Lieferung
|
Innergemeinschaftlicher Erwerb | - Erwerber: Grundsätzlich innergemeinschaftlicher Erwerb im Bestimmungsland und im Land unter dessen UID-Nummer der Erwerber auftritt. Wenn die Voraussetzungen des Art. 25 Abs. 2 UStG 1994 erfüllt sind (Dreiecksgeschäft, entsprechender Ausweis in der ZM), gilt der Erwerb im Mitgliedstaat des Erwerbers als besteuert. Der ig Erwerb im Bestimmungsland ist umsatzsteuerfrei, wenn die Voraussetzungen des Art. 25 Abs. 3 UStG 1994 erfüllt sind.
|