Die einzelnen Paragraphen und Artikel beziehen sich auf das Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) in der letztgültigen Fassung (BGBl I 48/2020).
Aufzeichnungspflichten
Art. 18 Abs. 1. Aus den Aufzeichnungen müssen die Bemessungsgrundlagen
Die einzelnen Paragraphen und Artikel beziehen sich auf das Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) in der letztgültigen Fassung (BGBl I 48/2020).
Aufzeichnungspflichten
Art. 18 Abs. 1. Aus den Aufzeichnungen müssen die Bemessungsgrundlagen
