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15. Kontrolle einer Parteirevision an den VwGH (Twardosz)

Twardosz5. AuflApril 2022

Liegt ein anfechtbares Erkenntnis oder ein anfechtbarer Beschluss eines Verwaltungsgerichts vor? Die Erledigung muss ein wirksames Erkenntnis oder ein wirksamer Beschluss sein. (→ Kapitel 2.8.2)Die Erledigung muss vom Bundesverwaltungsgericht, vom Bundesfinanzgericht oder von einem der neun Verwaltungsgerichte der Länder stammen. (→ Kapitel 2.8.1)

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