Wiederaufnahme
Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist ein Rechtsbehelf gegen bereits abgeschlossene Verfahren, die durch Rechtswidrigkeit belastet sind. Ihr Zweck liegt darin, den Erkenntnissen und Beschlüssen in bestimmten, besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ihren endgültigen Charakter zu nehmen.891
