von Dr. Anton Mairinger, Hofrat des VwGH
Ein Bescheid ist rechtswidrig oder eine Behörde ist säumig. Vor dem Verwaltungsgerichtshof wird Beschwerde erhoben, doch diese führt nicht zum Erfolg. Ein Grund zum Ärgern, wenn solch ein Ereignis bereits eingetreten ist. Ein Grund für die Lektüre des vorliegenden Buches, wenn solch ein Ergebnis verhindert werden soll.

