von Dr. Anton Mairinger, Hofrat des VwGH
Die mit 1. Jänner 2014 wirksam gewordene Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform hat tief greifende Änderungen im System der Kontrolle staatlichen Verwaltungshandelns bewirkt. Die Funktion des Verwaltungsgerichtshofes und dementsprechend das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof haben sich gewandelt.

