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C. Sonstige gesetzlich geregelte Karenz und Teilzeit (Brodil/Gruber-Risak)

Brodil/Gruber-Risak12. AuflJänner 2026

1. Familienhospizkarenz

Abfertigung „neu“

Familienhospizkarenz

366p
Seit 2002 besteht die Möglichkeit der Karenzierung des Arbeitsverhältnisses zur Sterbebegleitung und zur Begleitung schwersterkrankter Kinder (§§ 14a, 14b und 15a AVRAG). Anstelle der Karenzierung (dh der vollen Freistellung von der Arbeit gegen Entfall des Entgeltes) können AN auch eine Herabsetzung der Arbeitszeit oder eine andere Verteilung seiner Arbeitszeit (dh andere Beginn- und Endzeiten) verlangen (idF generell Familienhospizkarenz genannt).856856Macas, 10 Jahre Familienhospizkarenz – ein Grund zum Feiern? infas 2012, 201; Jöst/Risak, Aktuelle Neuerungen im Arbeitsrecht, ZAS 2002, 97 (102); Geist, Begleitung sterbender und schwerst erkrankter Angehöriger: Gesetzliche Neuregelungen, RdW 2002/606; Brodil in Gruber-Risak/Mazal, Das Arbeitsrecht Kap X Rz 35a; Gruber, Familienhospizkarenz aus arbeitsrechtlicher Sicht, ecolex 2003, 4.

Seite 173

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